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Dach-Check im Frühjahr
 
07.10.2009
Jetzt das Dach winterfest machen!
 
15.09.2009
Wartungsvertrag schützt Ihr Dach und spart Kosten!
 
17.08.2009
Mit Dachsanierung werten
Sie Ihr Haus optisch auf!
 
15.06.2009
 Mit der Kraft der Sonne
 Geld sparen
 
 04.05.2009
 Dach-Check im Frühjahr
 
 04.03.2009
 Dachdecken ist wirklich
 kein Betätigungsfeld für  Laien“...
 
 01.02.2009
 Wartungsvertrag schützt
 Ihr Dach und spart Kosten...

Der lange Winter könnte undichte Stellen am Dach hervorgerufen haben.

Der Winter war lang – mit Temperaturen bis minus 20 Grad. Normalerweise sind moderne Dachsteine frostsicher. Dennoch können undichte Stellen im Dach ein teures Nachspiel haben. Sind nämlich erst feuchte Ränder auf den Decken, Tapeten, Sparren des Dachstuhls oder im ausgebauten Dachgeschoss zu sehen, ist es mit einer kleinen Reparatur meist nicht mehr getan. Nutzen Sie daher unseren „Dach-Check“. Mit ihm können Sie unangenehme Folgekosten vermeiden. Rufen Sie uns an!



 

Die regelmäßige Wartung Ihres Hauses durch unseren Fachbe-trieb deckt Schäden und Mängel so rechtzeitig auf, dass kostspielige Konsequenzen meist vermieden werden können. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss eines Wartungs-vertrages, ähnlich den Verträgen, die z.B. für die regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage üblich sind. Im Falle eines Wartungsvertrages werden die Arbeiten von unseren Mitarbeitern
selbstständig vorgenommen. Das Dach ist eines der am stärksten beanspruchten Bauteile schlechthin. Da es nicht so sehr im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, wird es fälsch-licherweise in der Wartung und Pflege vernachlässigt. Dies kann
nicht nur unangenehme Folgen hinsichtlich der Funktions-sicherheit einer Dacheindeckung haben, sondern auch zu einer besonders hohen finanziellen Belastung des Hausbesitzers führen, die bei rechtzeitigen

Rufen Sie uns an:

Tel. 02381/ 5 82 30

 
Pflegemaßnahmen, durch Reperatur und Sanierung vermieden werden könnten. Aber auch mit rechtlichen Konsequenzen muss jeder Bauherr und Hausbesitzer bei ungenügender Wartung seines Daches rechnen. Der Gebäudebesitzer ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, sein Dach stets instand zu halten, insbesondere gegen die Gefahren wie herabfallende Ziegel etc. zu schützen. Anderenfalls haftet er gegenüber Dritten. Zur gesetzlichen Anforderung gehört auch der fachgerechte Einbau von Notüberläufen sowie die Wartung von Dachüberläufen. Denn Verstopf-ungen oder eine Lockerung des Sitzes könnten unge-ahnte Folgen haben.
Als interessierter Hausbesitzer, ist die vorab beschrie-bene Wartung seines Daches sicherlich ein interes-santes Thema. Das wir Ihnen gerne näher erläutern wollen.