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| Dach-Check im Frühjahr |
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Der lange Winter könnte undichte Stellen am Dach hervorgerufen haben. Der Winter war lang – mit Temperaturen bis minus 20 Grad. Normalerweise sind moderne Dachsteine frostsicher. Dennoch können undichte Stellen im Dach ein teures Nachspiel haben. Sind nämlich erst feuchte Ränder auf den Decken, Tapeten, Sparren des Dachstuhls oder im ausgebauten Dachgeschoss zu sehen, ist es mit einer kleinen Reparatur meist nicht mehr getan. Nutzen Sie daher unseren „Dach-Check“. Mit ihm können Sie unangenehme Folgekosten vermeiden. Rufen Sie uns an! |
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Die regelmäßige Wartung Ihres Hauses durch unseren Fachbe-trieb deckt Schäden und Mängel so rechtzeitig auf, dass kostspielige Konsequenzen meist vermieden werden können. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss eines Wartungs-vertrages, ähnlich den Verträgen, die z.B. für die regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage üblich sind. Im Falle eines Wartungsvertrages werden die Arbeiten von unseren Mitarbeitern |
Pflegemaßnahmen, durch Reperatur und Sanierung vermieden werden könnten. Aber auch mit rechtlichen Konsequenzen muss jeder Bauherr und Hausbesitzer bei ungenügender Wartung seines Daches rechnen. Der Gebäudebesitzer ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, sein Dach stets instand zu halten, insbesondere gegen die Gefahren wie herabfallende Ziegel etc. zu schützen. Anderenfalls haftet er gegenüber Dritten. Zur gesetzlichen Anforderung gehört auch der fachgerechte Einbau von Notüberläufen sowie die Wartung von Dachüberläufen. Denn Verstopf-ungen oder eine Lockerung des Sitzes könnten unge-ahnte Folgen haben. Als interessierter Hausbesitzer, ist die vorab beschrie-bene Wartung seines Daches sicherlich ein interes-santes Thema. Das wir Ihnen gerne näher erläutern wollen. |
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